DIE GESCHICHTE DER „STADTRICHTER ZU CLAGENFURTH“

Sowohl der Name, als auch die würdige Tracht der Stadtrichter beruhen auf geschichtlichem Ursprung. Wie oft im Leben, verursachten auch hier Katastrophen einen unerwarteten Aufschwung. Die Stadt Chlagenvurt wurde 1511 von einem „erschrecklichen Erdbidden, desgleichen niemals soll gewesen seyn“ erschüttert. Drei Jahre später war durch ein „Feyer, das gewehrt hat bis auf die zöchente Stundt , die ganze Stat verbrant bis in Grund.“ Kaiser Maximilian I. hatte nicht genügend Geld, um die Stadt wieder aufzubauen und sie so zu befestigen, dass sie den Türken und anderen Aggressoren hätte ernstlich Widerstand bieten können. Also schenkte er Klagenfurt am 24. April 1518 den Kärntner Landständen mit der Auflage, die Stadt zu einer modernen Festungsanlage auszubauen. Harrtreter des Klerus und des Adels, genannt die „Ehrsamen Landstände“, ernannten die Stadtrichter, welche die Besetzung des Stadtgerichtes besorgten und für die Rechtsprechung verantwortlich waren. Auch erwählten die Landstände aus ihrer Mitte 1523 das erste Mal den Burggrafen als Vorgesetzten der Klagenfurter Bürgerschaft.

Genau 440 Jahre später, anno 1963, trat in Klagenfurt ein Kreis angesehener Bürger zusammen, mit dem Ziel, das gesellschaftliche Geschehen der Stadt zu beleben. Im Gedenken an die erfolgreiche Entwicklung der Stadt unter der Führung der Stadtrichter, kleiden sich die „Fröhlichen Stadtrichter zu Clagenfurth“ wie ihre historischen Vorbilder:

Als Kopfbedeckung ein Samtbarett mit Straußenfeder, Spitzenhemd, unter dem Talar mit schwarzem Samtkragen ein Wams mit breitem Samtgürtel, ebenso schwarz sind Kniehosen, Wadenstümpfe und Schnallenschuhe. Die unterschiedlichen Farben bekunden die jeweilige Zunftzugehörigkeit.

Stadtrichter zu Clagenfurth Praesidium